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Brandstifter bleibt bis auf Weiteres in Psychiatrie

21. Februar 2018 | Von

Mannheim/Rippenweier. Der junge Mann, der im Mai 2017 sein Wohnhaus in Rippenweier angezündet hat, muss bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das hat das Landgericht Mannheim mit Urteil am Montagnachmittag entschieden. Das Gericht folgte damit der Empfehlung des psychiatrischen Gerichtsgutachters Dr. Hartmut Pleines und der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des jungen Mannes, der Weinheimer Rechtsanwalt Daniel Schwöbel, hatte für seinen Mandanten in seinem Plädoyer hingegen die Aussetzung des Unterbringungsbefehls zur Bewährung unter strengen Auflagen beantragt.

Zwar sieht es das Gericht als erwiesen an, dass der 29-Jährige zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war. Dennoch sei die Gefahr, die von ihm aufgrund seiner Krankheit ausgehe, noch nicht ganz gebannt. Das betonte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Mannheim, Bettina Krenz, in ihrer Urteilsbegründung. „Sie sind aber auf einem guten Weg und haben deshalb auch die Chance, bald auf eine offene Station zu kommen“, so die Richterin. Und: „Sie haben schon viel geschafft, aber es ist besser, wenn Sie auf Ihrem Weg noch begleitet werden.“

Der Mann aus Rippenweier leidet seit 2009 an paranoider Schizophrenie. Zeitweise habe er die Krankheit durch die Einnahme von Medikamenten aber gut im Griff gehabt und beispielsweise erfolgreich eine Ausbildung als Gärtner absolviert. Durch die Absetzung der Medikamente – in Abstimmung mit seiner Ärztin – sei es allerdings zu erneuten psychotischen Schüben gekommen. Während eines solchen Schubes hatte der junge Mann auch sein Haus in Brand gesteckt.

Gute Fortschritte

Am zweiten Verfahrenstag waren vor dem Landgericht die behandelnde Therapeutin und Gerichtsgutachter Dr. Pleines zu Wort gekommen. Er sagte, dass der Drogenkonsum des Beschuldigten weniger Ursache als vielmehr Folge von dessen paranoiden Schizophrenie sei. Beide betonten, dass der 29-Jährige in der Psychiatrie gute Fortschritte mache.

Staatsanwalt Dr. Michael Hager sagte in seinem Plädoyer, dass derzeit „der Sprung aus dem komplett geschützten Umfeld in vollständige Freiheit in Eigenverantwortung“ zu groß sei. „Es braucht eine gezielte Heranführung“, so Dr. Hager. Verteidiger Daniel Schwöbel hingegen stellte in seinem Plädoyer heraus, dass der 29-Jährige aufgrund falscher Diagnosen jahrelang nicht richtig behandelt worden sei.

„Zwei Tage vor der Tat war er als psychotisch eingeschätzt und trotzdem entlassen worden“, so Schwöbel. „Er wurde krank entlassen und ich verstehe nicht, dass hier keine Eigengefährdung angenommen wurde.“ Das sei kein Vorwurf an das entsprechende psychiatrische Krankenhaus, denn die Rechtslage lasse nun einmal keine Behandlung gegen den Willen des Patienten zu. „Er wurde vom Rechtsstaat allein gelassen“, mahnte Schwöbel.

Sein Mandant zeige die Bereitschaft, sich behandeln zu lassen. „Er ist in einem sehr stabilen Zustand.“ Deshalb schlug er unter anderem eine ambulante Behandlung durch psychiatrische Fachärzte vor, eine Überwachung der Medikamenten-Einnahme sowie regelmäßige Drogentests. Der 29-Jährige wolle zunächst im Rahmen eines Betreuten Wohnens Schritt für Schritt wieder Fuß in der Gesellschaft fassen.

„Zurück ins Leben finden“

Der Beschuldigte selbst sagte vor Gericht: „Ich möchte Arbeit und zurück ins Leben finden.“ Er entschuldigte sich auch bei seinen Eltern – nicht nur für die Tat, sondern auch für die schwierige Zeit davor. „Ich habe den Eindruck, dass ich schon sehr weit und an einem stabilen Punkt angelangt bin.“ Damit verwies er auf die Zeit seiner Ausbildung, in der er Medikamente genommen und die Lehre erfolgreich abgeschlossen hatte.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichteten noch im Gerichtssaal auf weitere Rechtsmittel. vmr

Quelle: Weinheimer Nachrichten vom 20.02.2018