Böllern in der Altstadt ist verboten
27. Dezember 2009 | Von Feuerwehr Weinheim
Neues Sprengstoffgesetz gilt in „unmittelbarer Nähe“ zu Fachwerkhäuser. Seit Juli 2009 gilt in Deutschland ein neues Sprengstoffgesetz, das ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern in „unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern“ verbietet. In den Kommunen des Landes, auch in Weinheim, steht man diesem neuen Verbot eher skeptisch gegenüber.
Denn die Ordnungsämter sind sich mit der Feuerwehr und der Polizei einig, dass die Einhaltung dieses Gesetzes in den meisten Fällen nicht kontrollierbar ist. In der Weinheimer Altstadt zum Beispiel, rund um Schloss, Marktplatz und Gerberbachviertel, müssten in der Silvesternacht ganze Heerscharen von Ordnungs- und Sicherheitskräften unterwegs sein. „Das ist nicht leistbar, zumal Feuerwehr und Polizei in dieser Nacht ohnehin schon erhöhte Einsatzbereitschaft haben“, erklärte jetzt Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Wie andere Rathäuser im Land informiert die Weinheimer Stadtverwaltung aber mit einer Pressemitteilung die betroffenen Anwohner über die neue Gesetzeslage: Wer gegen Paragraf 23 des Sprengstoffgesetzes verstößt, nach dem es aus Gründen des Brandschutzes verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- oder Fachwerkäusern abzubrennen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Weinheimer Feuerwehr ist es wichtig, ganz ungeachtet des neuen Gesetzes, einen sorgsamen und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern anzumahnen. Denn die Einsatz¬zahlen in den Sil¬vesternächten der letzten Jahre weisen in der Tat darauf hin, dass mit „Böllern“ allzu sorglos umgegangen wird. Weinheims Feuerwehrkommandant Reinhold Albrecht erklärt: „Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei ver¬käuflich sind, darf nicht darüber hin¬wegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umge¬gangen wird. Entspre¬chend sorgfältig sollte deshalb beim Abbrennen vorgegangen werden.“ Vor allen Dingen, so die dringende Warnung, gehören Feuerwerkskörper nicht in Kinderhand. Kinder und Jugend¬liche dürfen nur ungefährliche Artikel abbrennen und müssen dabei beaufsichtigt werden. Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper sei sorgfältig zu beachten. Wichtige Regeln seien, so der Brandschützer: An Feuerwerkskörpern nicht herumbasteln. Knallkörper und Feuerwerk nur im Freien ab¬brennen (Ausnahme Tischfeuerwerk, niemals nach Personen werfen oder zielen). Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen. Mutproben, wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unterlassen. Besonders auf Blindgänger achten und glü-hende Reste ablöschen und sicher beseitigen. Brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse räumen. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und Luken sorg¬fältig verschließen. Und schließlich sollen, wie auch in der übri¬gen Zeit Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.
Die Weinheimer Feuerwehr ist an Silvester und in der Neujahrsnacht verstärkt in Einsatzbereitschaft.
