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Feuerwehr und Stadt rügen Feuerwerker

18. Juli 2018 | Von

Weinheim. Es vergeht kaum ein Wochenende, an dem nicht auf der Wachenburg oder der Windeck ein Feuerwerk abgebrannt wird. Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern – insgesamt werden laut Stadt in der Sommerzeit etwa 30 Feuerwerke abgebrannt. Von diesen privaten Böllerspektakeln profitieren zumindest diejenigen, die so etwas mögen..

Die Feuerwehr kann dem Spektakel derzeit trotzdem nichts abgewinnen. Im Gegenteil. Anlässlich des großen Feuerwerks am vergangenen Samstag auf der Wachenburg, postete Weinheims Stadtkommandant Ralf Mittelbach wütende Zeilen auf Facebook. „Feuerwerke sind schön anzuschauen – aber sicher nicht bei der zweit höchsten Waldbrandgefahrenstufe. Inzwischen sollte jedem bekannt sein, dass Wald- und Wiesenflächen aufgrund der Trockenheit stark gefährdet sind.“

Und weiter: „Seit Donnerstag wurde die Weinheimer Feuerwehr zu drei Flächenbränden alarmiert. Getreu unserem Motto ,Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit‘ steht die Freiwillige Feuerwehr gerne bereit. Aber man muss es nicht herausfordern“, so Mittelbach. Den Feuerwerkern wirft er vor, sie hätten „unverantwortlich“ gehandelt, aktuell ein Feuerwerk am Wachenberg abzubrennen.

Die Stadt Weinheim sieht das genauso. „Den Vorfall am Wochenende beurteilen wir wie die Feuerwehr. Der Feuerwerker hat die Waldbrandgefahr missachtet, das war verantwortungslos“, sagt der Pressesprecher der Stadt, Roland Kern.

Aber wer hat denn das Feuerwerk genehmigt? Dazu sagt Kern: „Die Feuerwerke von den Burgen werden in Weinheim ausschließlich von professionellen „Feuerwerkern“ durchgeführt, die laut Sprengstoffgesetz dazu befähigt sind. Diese grundsätzliche Genehmigung wird nach Vorlage von Nachweisen über die Qualifikation und andere Nachweise (zum Beispiel Versicherung) einmalig erteilt. Dafür wird eine Gebühr von rund 300 Euro erhoben. Wer eine solche Genehmigung hat, braucht keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen. Es besteht allerdings eine Anzeigepflicht: der ,Feuerwerker‘ meldet bei unserem Ordnungsamt in der Regel ein Feuerwerk circa 14 Tage vorher an“, so Kern.

„Unser Ordnungsamt geht normalerweise davon aus, dass diese Qualifikation auch verantwortliches Handeln beinhaltet. Denn im §24 des Sprengstoffgesetzes steht, dass die verantwortliche Person beim Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen (auch Pyrotechnik) Leib und Leben sowie Sachgüter zu schützen hat. Das muss eine derart geschulte Person wissen!“, sagt der Pressesprecher.

In der Vergangenheit habe das hervorragend funktioniert. Es liege bislang ausschließlich in der Verantwortung des Feuerwerkers, die Waldbrandgefahr zu beachten. „Bislang hatten wir dazu keine Beanstandungen“, sagt Kern.

Doch nach den Vorgängen am Wochenende, will das Ordnungsamt nun „einen anderen Weg gehen und erarbeitet vor dem Hintergrund des aktuellen Falls eine rechtssichere Handhabe, um über das Polizegesetz bei jeder Ankündigung eines Feuerwerks weiter Schutzauflagen erlassen zu können. Bei der Erarbeitung dieser Auflagen ist die Feuerwehr mit eingebunden“, sagt Kern.

Die Feuerwerke werden fast ausschließlich von den Burgen, der Wachenburg und der Burgruine Windeck, abgeschossen. Juliane Wasser, die Chefin der Wachenburg-Gastronomie betont: „Wir arbeiten immer mit ein und derselben Fachfirma zusammen. Uns ist es natürlich wichtig, dass sich diese an die Vorschriften hält.“ Einen Trend zu Feuerwerken sieht sie nicht. „Die Zahl der Veranstaltungen auf der Wachenburg nimmt kontinuierlich zu. Aber es ist nicht so, dass Feuerwerke stärker nachgefragt würden als früher“, sagt sie.

Die Firma PW Pyrotechnik mit Sitz in der Birkenauer Talstraße bestätigte zwar am Montag auf Anfrage unserer Zeitung, dass sie für das Feuerwerk am Samstag verantwortlich war. Weiter wolle man sich allerdings nicht äußern, hieß es. vmr

Quelle: Weinheimer Nachrichten vom 17.07.2018