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Noch nichts „geschnallt“

14. August 2010 | Von

Zugegeben: Es gibt einige Verordnungen und Regelungen, deren Sinn sich auf den ersten Blick nicht erschließen. Als eine der bekanntesten ist uns, die inzwischen wieder zurückgenommen, EU-Verordnung über die Form der Gurke in Erinnerung geblieben. Solche von höherer Stelle verordneten Maßnahmen sind immer dann sinnvoll, wenn sie den Menschen vor seiner eigenen Unbedarftheit oder Uneinsichtigkeit schützen.

Noch nicht vergessen ist das Geschrei, das viele Autofahrer anstimmten, als die Gurtpflicht eingeführt wurde. Inzwischen sieht wohl jeder ein, dass er seine eigene Gesundheit schützt, wenn er sich anschnallt, sobald er sich hinters Steuer setzt.

Genauso sinnvoll war es, Kindersitze in Autos vorzuschreiben, und immer belegten die Statistiken, dass es zum Wohle der Beteiligten einen Rückgang von Verletzten und Todesopfern gab.

Das Thema Rauchmelder ist vergleichbar. Im Grunde handelt es sich ja gar nicht um eine Diskussion, weil kein Mensch den Sinn und Effekt dieser kleinen Geräte bestreitet. Insbesondere in der Nacht können sie im Falle eines Falles Leben retten. Weil aber der Mensch bequem ist und oftmals auch nicht die ganze Tragweite seines Handelns, beziehungsweise Nichthandelns, überdenkt, kann ihn hier nur eine bindende Regelung schützen. Offensichtlich hat es Innenminister Heribert Rech noch nicht „geschnallt“, wenn er das Freiwilligkeitsprinzip ins Feld führt und an das Verantwortungsbewusstsein appelliert. Nur durch eine Verordnung kann das kleine Gerät für alle seine vorbeugende Wirkung entfalten.

Kommentar Weinheimer Nachrichten vom 14.08.2010 Jürgen Drawitsch