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Rauchmelder alle zehn Jahre austauschen

20. Januar 2022 | Von

Weinheim. Vergangene Woche stellte die Freiwillige Feuerwehr Weinheim ihre Jahresbilanz für 2021 vor. Zwar standen dabei die geleisteten Einsätze im Vordergrund, aber vorbeugender Brandschutz ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe der Wehr. Dazu gehören für Privathaushalte Rauchwarnmelder und Feuerlöscher oder Löschsprays, die bei sogenannten Entstehungsbränden eine wertvolle Hilfe sein können. Die WN-Redaktion hat sich zu diesem Thema mit dem stellvertretenden Kommandanten der Weinheimer Wehr, Ralf Mittelbach, unterhalten.

Seit wann gilt eigentlich die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Privathaushalten?

Ralf Mittelbach: Seit Ende 2014 sind in Baden-Württemberg Rauchwarnmelder in Privathaushalten Pflicht. Zum Hintergrund muss man wissen, dass 90 Prozent der Todesopfer bei einem Brand nicht am Feuer, sondern an den Rauchgasen sterben. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ hat ausgerechnet, dass 2020 Rauchmelder in Deutschland 4,1 Menschen am Tag vor gesundheitlichen Schäden bewahrt haben. 2015 lag dieser Wert bei 1,2 Personen. Deshalb ist der Einbau der Rauchmelder so enorm wichtig.

In welchen Räumen muss ich die Melder installieren?

Mittelbach: Vorgeschrieben sind sie in allen Räumen, in denen Menschen schlafen, sowie auf dem Rettungsweg, also in den Fluren Richtung Haustür. Um ein Beispiel zu nennen: In einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit zwei Kinderzimmern wären das fünf Rauchwarnmelder – in den beiden Kinderzimmern, im Elternschlafzimmer, im Flur im Erdgeschoss und im Flur im Obergeschoss.

Wird das kontrolliert?

Mittelbach: Nein. Aber nach einem Hausbrand kann es passieren, dass der Brandursachenermittler bei der zuständigen Feuerwehr nachfragt, ob es in dem Haus Rauchwarnmelder gegeben hat.

Was sieht das Gesetz für Mietwohnungen vor?

Mittelbach: In Mietwohnungen muss der Eigentümer für den Einbau der Rauchwarnmelder sorgen. Aber dann liegt es – falls nichts anderes vereinbart ist – in der Verantwortung des Mieters, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, zum Beispiel durch den rechtzeitigen Austausch der Batterien.

Apropos Batterien: Im Handel gibt es Rauchwarnmelder mit handelsüblichen Blockbatterien, die man alle ein bis zwei Jahre wechseln muss, aber auch Geräte mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie, bei denen die Melder komplett entsorgt werden, wenn die Batterie leer ist. Was würden Sie empfehlen?

Mittelbach: Wir raten zum Einbau von Rauchwarnmeldern mit Qualitätssiegel, die über eine fest eingebaute 10-Jahres-Lithium-Batterie verfügen. Sie sind zwar in der Anschaffung etwas teurer, rechnen sich aber über die gesamte Laufzeit. Zudem kann man sich den Aufwand des Batteriewechsels sparen. Ein Tipp: Beim Kauf der 10-Jahres-Melder sollte man auf das Herstellungsdatum achten, um tatsächlich ein aktuelles Gerät zu erhalten.

Ist es kein Nachteil, dass gleich der gesamte Rauchwarnmelder ersetzt werden muss, wenn die Langzeitbatterie leer ist?

Mittelbach: Nein. Denn grundsätzlich sollte man nach zehn Jahren jeden Rauchwarnmelder austauschen, weil sonst die Gefahr besteht, dass er nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Sollten in einem Einfamilienhaus die Rauchmelder per Funk miteinander vernetzt sein? Oder genügen „Stand-alone-Geräte“?

Mittelbach: In der Regel reichen „Stand-alone-Geräte“ vollkommen aus. Nur bei sehr großen Häusern, in denen man den Alarm eines Melders nicht unbedingt in jedem Zimmer des Hauses hören kann, sollte man vernetzte Rauchwarnmelder anschaffen.

In vielen Häusern mit Betondecken ist die Anbringung der Melder ein mühsames Geschäft. Haben Sie dazu einen Tipp?

Mittelbach: Im Fachhandel gibt es spezielle Magnethalterungen, die mit Klebepads an der Decke befestigt werden können, damit man nicht bohren muss. Übrigens: Auf keinen Fall sollte man als Alternative zum Bohren den Rauchmelder auf einen Schrank legen. Rauch zieht nach oben und verteilt sich zunächst direkt unter der Decke. Wenn so viel Rauch im Zimmer ist, dass der Rauch auch den Melder auf dem Schrank – 20 oder 30 Zentimeter unterhalb der Decke –– erreicht, kann es schon zu spät sein. Wegen der beschriebenen Rauchentwicklung sollte der Melder übrigens immer in der Mitte des Raumes an der Decke montiert werden.

Sollte man sich für den Privathaushalt eigentlich auch einen Feuerlöscher zulegen?

Mittelbach: Vorgeschrieben sind Feuerlöscher in Privathaushalten nicht. Aber natürlich ist es sinnvoll, entweder einen Feuerlöscher oder ein Löschspray zu haben, um kleine Entstehungsbrände – zum Beispiel durch Kerzen oder Herdplatten – selbst löschen zu können.

Worin unterscheiden sich Feuerlöscher und Löschsprays?

Mittelbach: Der Hauptvorteil von Löschsprays ist sicher die einfache Handhabung. Jeder Laie weiß, wie er eine Spraydose benutzen muss. Dagegen haben viele Menschen bei Feuerlöschern Hemmungen. Hinzu kommt das geringe Gewicht der Sprays, was gerade für ältere Menschen ein wichtiges Kriterium sein kann. Außerdem benötigen Sprays weniger Platz und können daher problemlos an zentraler Stelle im Haus untergebracht werden. Für größere Entstehungsbrände sind Sprays wegen der geringeren Menge an Löschmittel jedoch nicht geeignet. Aber sie sind auf jeden Fall eine gute Ergänzung zum Feuerlöscher, den man allerdings regelmäßig – alle zwei bis drei Jahre – kostenpflichtig warten lassen muss. Das Spray muss in der Regel nach drei Jahren durch ein neues ersetzt werden, was preislich aber immer noch günstiger ist.

Was nutzen Sie persönlich bei sich zuhause?

Mittelbach: Ich wohne mit meiner Familie in einem kleinen Einfamilienhaus und habe neben einem Wasserschaum-Feuerlöscher auch ein Löschspray.

Worauf sollte man beim Kauf achten?

Mittelbach: Sowohl beim Löschspray als auch beim Feuerlöscher sollte man genau darauf achten, für welche Art von Bränden sie geeignet sind. Der klassische Fettbrand auf dem Herd in der Küche sollte auf jeden Fall dazu gehören. Aber lassen Sie mich noch einmal betonen: Feuerlöscher und Löschsprays eignen sich für Entstehungsbrände. Wenn das Feuer und vor allem der Rauch schon weiter um sich gegriffen haben, dann sollte man Fenster und Türen des betroffenen Raumes schließen, die Feuerwehr alarmieren und sich selbst und andere Mitbewohner in Sicherheit bringen.

Quelle Weinheimer Nachrichten – www.wnoz.de – Artikel vom 17.01.2021