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Vogelgrippe: Hinweise für Feuerwehren

15. Februar 2006 | Von

Hintergrundmaterial und Handlungsempfehlungen auf www.dfv.org / Nachdem in Deutschland das für den Menschen gefährliche Grippevirus H5N1 nachgewiesen wurde, verweist der Deutsche Feuerwehrverband auf „Hintergrundmaterial und Handlungsempfehlungen auf www.dfv.org / Nachdem in Deutschland das für den Menschen gefährliche Grippevirus H5N1 nachgewiesen wurde, verweist der Deutsche Feuerwehrverband auf die auf seiner Homepage unter www.dfv.org / Fachthemen / Gesundheitswesen / Rettungsdienst veröffentlichen Dokumente: – Informationen zur Vogelgrippe der Vereinigung für Gefahrstoff- und Brandschutzforschung (vgbf) – DFV-Fachempfehlung Nr. 3/2005 „“Aufruf zur Grippeschutzimpfung““ Der DFV hat seinen Mitgliedsverbänden außerdem Hinweise der Feuerwehr Hamburg und der Berliner Feuerwehr zur Verfügung gestellt, die diese als Handlungsanweisungen für ihren Bereich herausgegeben haben. Das Merkblatt der Staatlichen Pressestelle Hamburg finden Sie hier zum Download (Auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbands). Hintergrund: Hier die Pressemeldung des Verbraucherministeriums / www.verbraucherministerium.de: Pressemitteilung Nr. 39 vom 14. Februar 2006 Vier tote Schwäne auf Rügen gefunden BMELV: Bei zwei Proben starker Verdacht auf Vogelgrippe H5N1 Nur kurz nach der Bekanntgabe des erneuten Aufstallungsgebotes für den Zeitraum des Frühjahrsvogelzugs meldet das nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut den Verdacht, dass zwei von vier auf der Insel Rügen gefundene tote Schwäne an Vogelgrippe des Typs H5N1 erkrankt waren. Zwar müsse der Verdacht noch durch weitere Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut und im EU-Referenzlabor bestätigt werden, aber nach Ansicht der Experten deutet mutmaßlich alles auf das hoch pathogene Virus H5N1 hin, das in den letzten Tagen auch in Schwänen in Slowenien, Italien, Griechenland und Österreich gefunden wurde. Die vom BMELV unverzüglich unterrichtete Landesregierung in Schwerin kündigte an, umgehend eine drei Kilometer Schutz- und zehn Kilometer Überwachungszone – wie von der EU in einem solchen Fall vorgesehen und auch in anderen Mitgliedstaaten praktiziert_ einzurichten. Bundesminister Seehofer sieht sich in seiner heute geäußerten Befürchtung bestätigt, dass der Eintrag des Virus in die Wildvogelpopulation nicht vermeidbar sei. Jetzt gelte es, alle beschlossenen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, um einen Eintrag in das Hausgeflügel zu vermeiden. Für Mittwoch beruft Minister Seehofer den nationalen Tierseuchen-Krisenstab ein, um die Situation mit den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Landesministern zu erörtern.“