Nur Baden-Württemberg zögert
17. März 2008 | Von Feuerwehr WeinheimWeinheim. Notruf gegen 23 Uhr. Herzversagen. Der Rettungssanitäter weiß, dass die Überlebenschance des Verletzten pro Minute um zehn Prozent sinkt. Sein Wagen kommt gerade von einem Einsatz. Der Unfal „Weinheim. Notruf gegen 23 Uhr. Herzversagen. Der Rettungssanitäter weiß, dass die Überlebenschance des Verletzten pro Minute um zehn Prozent sinkt. Sein Wagen kommt gerade von einem Einsatz. Der Unfallort ist eine gute Viertelstunde entfernt. Einen anderen Wagen gibt es nicht. Da nicht jede Ortschaft einen eigenen Notdienst hat, ist diese Situation in ländlichen Gegenden nicht selten. In den großen und vergleichsweise dünn besiedelten Flächenlandkreisen der USA wurden Feuerwehr und Polizei deshalb schon in den 70er Jahren als qualifizierte Ersthelfer genutzt. 20 Jahre später wurden auch in der Bundesrepublik erste Anläufe eines solchen Versorgungssystems unter dem Titel „“Helfer vor Ort““ (HvO) gestartet. Dabei alarmieren die zuständigen Leitstellen bei einem Unfall zusätzlich zu den qualifizierten Hilfsdiensten auch die lokale Feuerwehr. Wenn diese schneller am Unfallort eintrifft als der Rettungsdienst, leisten Feuerwehrsanitäter erste Hilfe. Im Gegensatz zu „“normalen““ Feuerwehrmännern haben die Feuerwehrsanitäter eine spezielle Ausbildung hinter sich. Diese ermöglicht ihnen unter anderem die Anwendung eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) gegen Herzrhythmusstörungen, die einen Herzstillstand zur Folge haben. Wie aus dem deutschen Ärzteblatt vom März 2001 hervorgeht, ist der plötzliche Herztod in Deutschland Todesursache Nummer eins. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, ist dieser für die medizinische Versorgung zuständig und wird höchstens im Extremfall von den „“First Responders““ unterstützt. Trotz zahlreicher gesetzlicher, organisatorischer und technischer Hürden, die einer umfassenden Ausbreitung des HvO-Systems in Deutschland entgegenstehen, hat sich über die Jahre hinweg vor allem in Hessen und Bayern ein weitreichendes „“First-Responder-Netz““ etabliert. Andere Bundesländer zogen nach. Nur Baden-Württemberg zögert. Denn das Landesfeuerwehrgesetz sieht eine medizinische Notversorgung zwar im Falle eines Brandes vor, nicht aber eine Alarmierung bei anderen Notfällen. Kritiker bemängeln, dass dem Rettungsdienst die Arbeit weggenommen würde. Die Helfer vor Ort hingegen sehen sich lediglich als Unterstützer, nicht als Konkurrenten. krf/jg Quelle Weinheimer Nachrichten vom 15.03.2008″
