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Neue Richtlinie Straßentunnel

30. November 2006 | Von

Die neue Richtlinie für die Ausstattung von Straßentunnel kurz RABT genannt ist seit 1.5.2006 in Kraft. Aus diesem Anlass fand für Betreiber von Tunnelanlagen, Planer und Sicherheitskräfte ein Seminar Die neue Richtlinie für die Ausstattung von Straßentunnel kurz RABT genannt ist seit 1.5.2006 in Kraft. Aus diesem Anlass fand für Betreiber von Tunnelanlagen, Planer und Sicherheitskräfte ein Seminar zur neuen RABT 2006 beim Bundesamt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach statt. In der neuen RABT, die die alte aus dem Jahr 2003 ersetzt wurde die europäische EU-Tunnelrichtlinie 2004/54/EG in nationales Recht umgesetzt. Wichtigste Neuerung ist die Bennung eines Sicherheitsbeauftragten für die jeweilige Tunnelanlage, sowie die Einführung eines Tunnelmanageres für mehrere Tunnelanlagen. Für die Feuerwehren wurde festgeschrieben, dass alle vier Jahren eine Großübung statt finden muss, jährlich einmal sind Teilübungen durchzuführen. Als Vertreter der Stadt Weinheim nahm Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht an der Veranstaltung teil.