Ausnahmegenehmigung zu Feuerwehranhängern
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung zu Feuerwehranhängern erlassen. Sie hat die Überschrift: Ausnahmegenehmigung nach § 70 von § 18 Abs. 1 StVZO betreffend Zulassungspf „Das Innenministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung zu Feuerwehranhängern erlassen. Sie hat die Überschrift: Ausnahmegenehmigung nach § 70 ...
