Recht: Ohne Martinshorn keine freie Fahrt
München – Ohne Martinshorn genießen Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr keine Sonderrechte. Das Blaulicht allein reicht nicht aus, um etwa das Überfahren einer roten Ampel zu legitimieren, urte München – Ohne Martinshorn genießen Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr keine Sonderrechte. Das Blaulicht ...