Böllern in der Altstadt ist verboten
Neues Sprengstoffgesetz gilt in „unmittelbarer Nähe“ zu Fachwerkhäuser. Seit Juli 2009 gilt in Deutschland ein neues Sprengstoffgesetz, das ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern in „unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern“ verbietet. In den Kommunen des Landes, auch in Weinheim, steht man diesem neuen Verbot eher ...









