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Verkehrsunfall in der Odenwaldstraße fordert die Feuerwehr

9. Juni 2023 | Von

Zu einem Verkehrsunfall in der Odenwaldstraße wurde die Freiwillige Feuerwehr Weinheim Abteilung Rippenweier am Mittwochabend kurz nach 22 Uhr gerufen.

Rippenweier. Am späten Mittwochabend wurde die Freiwillige Feuerwehr Weinheim Abteilung Rippenweier zu einem Verkehrsunfall  in die Odenwaldstraße alarmiert. Dort bot sich den Einsatzkräften ein Trümmerfeld vor. Ein Fahrzeug war auf zwei in der Straße geparkte Fahrzeuge aufgefahren und kam in Seitenlage zum Stehen. Die Unfallbeteiligten waren zunächst flüchtig, weshalb die Polizei umfangreiche Suchmaßnamen mit Unterstützung der Polizeihundestaffel und einem Polizeihubschrauber startete. Parallel dazu kümmerte sich die Feuerwehr um die Sicherung der Einsatzstelle und leuchtet diese großflächig aus. Um die Brandgefahr zu minimieren, wurde die Fahrzeugbatterie des Unfallfahrzeugs abgeklemmt. Die auslaufenden Flüssigkeiten wurden mit Ölbindemittelgebunden und aufgenommen. Während des gesamten Einsatzes musste die Odenwaldstraße vollgesperrt werden. Nach 1,5 Stunden konnte die Feuerwehr dem Einsatz beenden.

Pressemeldung der Polizei:

Nach ersten Erkenntnissen kam am Mittwoch, um kurz vor 22 Uhr, ein 30-Jähriger mit seinem Fiat in der Odenwaldstraße aus bislang unbekannten Gründen von der Fahrbahn ab. Das Auto kollidierte zunächst mit einem Gartenzaun und anschließend mit einem geparkten Passat. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieser wiederum auf einen ebenfalls dort geparkten Golf geschoben. Der Fahrer und sein Beifahrer flüchteten in den nahegelegenen Wald, was von Zeugen beobachtet wurde. Durch den Unfall entstand ein Schaden von knapp 30.000 Euro. Die Polizei fahndete umgehend nach dem Unfallverursacher. Er konnte schließlich ermittelt und vorläufig festgenommen werden. Es zeigte sich, dass der 30-Jährige unter der Einwirkung von Alkohol und Cannabis gefahren war. Zudem hat er keinen Führerschein. Er musste eine Blutprobe abgeben. Er wird sich wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Quelle Polizepräsidum Mannheim