Feuerwehr informierte über Rauchmelder
18. Juni 2008 | Von Feuerwehr WeinheimAm Freitagnachmittag fand im Feuerwehrgerätehaus Sulzbach eine Infoveranstaltung statt. Am bundesweiten Aktionstag für Rauchmelder informierten die Feuerwehrmänner über die Gefährlichkeit des Brandrau Am Freitagnachmittag fand im Feuerwehrgerätehaus Sulzbach eine Infoveranstaltung statt. Am bundesweiten Aktionstag für Rauchmelder informierten die Feuerwehrmänner über die Gefährlichkeit des Brandrauchs. Die Mehrheit aller Toten bei einem Brand stirbt durch eine Rauchvergiftung. „Im Schlaf hat der Mensch kein Geruchsempfinden. Wenn es brennt, dann erstickt der Mensch im Schlaf, ohne zu erwachen. Aber der Ton der Rauchmelder wird im Schlaf sehr gut wahrgenommen. Deshalb kann man bei einem Alarm schnell reagieren und Hilfe holen!“ Großen Zuspruch hatte die Veranstaltung allerdings nicht. Dies ließ allerdings viel Platz um die speziellen Fragen der Besucher zu erörtern und zu beantworten. Manche brachten sogar ihren Grundriss mit um sich individuell beraten zu lassen. Die Abteilung Sulzbach hatte zu Kaffee und Kuchen geladen, was von den Besuchern gerne angenommen wurde. Natürlich gab es auch noch jede Menge Informationsbroschüren am Infostand der Feuerwehr. Praktische Tipps zur Installation der Geräte gab es selbstverständlich auch. Mit wenigen Handgriffen ist ein Rauchmelder einsatzbereit. Er wird an der Zimmerdecke montiert und vorher mit einer Batterie bestückt. Wie ein Rauchmelder auf Rauch reagiert simuliert Rainer Langer von der Feuerwehr Laudenbach am Modell eines von der Feuerwehr Laudenbach selbstgebauten Einfamilienhauses. Schon bei leichter Rauchentwicklung schlägt der Melder Alarm! Hier wurde auch ein vernetzter Rauchmelder vorgestellt, der den Vorteil hat, dass wenn ein Melder in einem Raum auslöst, auch die anderen mit auslösen. In einigen Bundesländern sind Rauchmelder in privaten Haushalten bereits gesetzlich vorgeschrieben: Saarland und Thüringen: in Neu- und Umbauten sowie in Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern: in Neu-, Um-, und Bestandsbauten. (in einigen Ländern gelten Übergangsfristen) Weitere Informationen und auch Hinweise über den Kauf und die Installation von Rauchmeldern sind im Internet erhältlich: www.rauchmelder-lebensretter.de
