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ACHTUNG! Skylaternen benötigen eine Genehmigung

29. Dezember 2008 | Von

Ungenehmigtes Aufsteigen lassen von Skylaternen ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit. Rechtlich gesehen werden Skylaternen als ungesteuerte und unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb eingestuft, für deren Aufstieg eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO erforderlich ist. Zuständige Luftfahrtbehörde für den Regierungsbezirk Karlsruhe ist das Regierungspräsidium. Aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Brandgefahren, kann das Regierungspräsidium in Abstimmung mit der Feuerwehr allerdings für Skylaternen keine Erlaubnisse erteilen. Im Übrigen stellt das ungenehmigte Aufsteigen lassen solcher Skylaternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.