Verbrennen von planzlichen Abfällen
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen (im Außenbereich) auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können.
- Die pflanzlichen Abfälle müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden; flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.
- Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Der Verbrennungsvorgang ist, etwa durch Pflügen eines Randstreifens, so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann, und dass durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen.
- Dabei müssen die erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten eigehalten werden. Dabei dürfen in keinem Fall folgende Mindestabstände unterschritten werden:
- 200 m von Autobahnen
- 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden
- Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht verbrannt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
- Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.
Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist dem Ordnungsamt der Stadt Weinheim rechtzeitig vorher anzuzeigen.
Sie kann die zur Wahrung von Sicherheit oder Ordnung erforderlichen Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen.
Hier gelangen sie zu dem Anmeldeformular der Stadt Weinheim
Die 10 goldenen Regeln beim Abbrennen von Gartenabfällen:
- Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 m.
- Nur trockene und naturbelassene Gehölze verwenden.
- Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Feuer entzünden
- Abfälle gehören niemals ins Feuer.
- Feuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzündern entfachen.
- Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).
- Brandbeschleuniger niemals verwenden, Explosionsgefahr!
- Die Feuerstelle stets in ausreichendem Abstand zu Gebüschen und brandgefährdeten Materialien anlegen.
- Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
- Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.
