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Feuerwehr und Katastrophenschutz |
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Der Aufgabenbereich Feuerwehr- und Katastrophenschutz ist beim Dezernat II der Stadtverwaltung Weinheim angegliedert und teilt sich in die Aufgabenschwerpunkte:
a) Feuerwehrwesen, b) Katastrophenschutz und c) vorbeugender Brandschutz.
Die organisatorische Oberleitung des Feuerwehrwesens erfolgt nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg durch den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister einer Gemeinde. Unter dem Begriff Feuerwehr verbergen sich alle Tätigkeitsfelder die damit zu erfüllen sind. Die Freiwillige Feuerwehr Weinheim mit ihren 6 Abteilungsfeuerwehren und 330 aktiven Feuerwehrangehörigen, der Jugendfeuer-wehr und der Altersabteilung sind unter Führung eines Kommandanten zusammengeschlossen. Die Rechten und Pflichten der Feuerwehr regelt das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, für die Weinheimer Feuerwehr hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim eine Feuerwehrsatzung erlassen.
Die zweite Säule beinhaltet den Katastrophenschutz der Stadt Weinheim. Aufgabenschwerpunkt ist hierbei die Koordination der Katastrophenschutzeinheiten (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungs-gesellschaft, Freiwillige Feuerwehr) innerhalb des Stadtgebietes der Großen Kreisstadt Weinheim. Organisatorische und präventive Aufgaben im Katastrophenfalle sowie die Erstellung von Risikoanalysen und Gefährdungsanalysen und die Fortschreibung der Katastropheneinsatzpläne für die Stadt Weinheim sind die wesentlichen Arbeitsinhalte.
Beim vorbeugenden Brandschutz werden Aufgaben nach gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften wahrgenommen. Hauptarbeitsgebiet sind brandschutztechnische Stellungnahmen bei Bauvorhaben sowie die Durchführung von Brandverhütungs-schauen in Betrieben, gewerblichen Einrichtungen und Behörden.
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| Anschrift:
Stadt Weinheim |
| Feuerwehr und Katastrophenschutz |
| Bensheimer Straße 6 |
| 69469 Weinheim | |
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Öffnungszeiten |
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| Telefonisch erreichbar: |
| Mo. bis Do.: | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mo. bis Do.: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Freitag: | 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Aufgaben: - wichtige Organisationsangelegenheiten, Personalführung, Kontrolle, Beurteilungen
- Grundsätzliche Personalangelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr
- Grundsätzliche Fragen und Ausnahmeregelungen zu den Einsatzplänen entscheiden
- Grundsatzfragen der Aus- und Fortbildung entscheiden
- Ausbildungsleiter für Angehörige der Feuerwehr
- Verbindungsstelle für Presse und Funk bei FeuerwehreinsätzenUnterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
- Erlass von Dienstanweisungen
- Vorsitz im Feuerwehrausschuss
- Großübungen planen und durchführen
- Fortbildungslehrgänge einschließlich Sonderausbildungen organisieren und überwachen
- Unterricht erteilen, insbesondere zur Einsatztaktik, Gefahrenabwehr etc.
- Kontrolle der Erstellung der Kostenerstattungsbescheide
- Ausarbeitung der Haushaltsvorschläge für den Bereich Feuerwehr
- Bearbeitung von Zuwendungsanträgen
- Wahrnehmung der Anordnungs- und Wirtschaftsbefugnis, einschließlich Haushaltsüberwachung
- Führung von Vertragsverhandlungen mit Anbietern / Lieferanten bedeutender Investitionsmaßnahmen
- Ausarbeitung von Vergabevorschlägen für GR
- Dienstaufsicht Feuerwehrgerätehäuser
- Zivilschutz
- Katastrophenschutz
- Vorbeugender Brandschutz
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Tel.-Nummern: Leitung: | Herr Albrecht |
| 25 50 45 |
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| Vorzimmer: | Herr Tilger |
| 258 06 70 |
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| Fax | 1 30 46 |
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| Sachgebiet 1 - Verwaltung | Herr Tilger |
| 258 06 70 |
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| Sachgebiet 2 - Elektrowerkstatt / Funkwesen | Herr Mittelbach |
| 258 06 73 |
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| Sachgebiet 3 - Atemschutzwerkstatt | Herr Kain |
| 258 06 71 |
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| Sachgebiet 4 - Schlauchwerkstatt | Herr Grensemann |
| 258 06 72 |
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| Sachgebiet 5 -Fahrzeugwerkstatt | Herr Singer |
| 258 06 74 |
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